Klasse T

Mindestalter: 16 Jahre

Beinhaltet: Klassen AM, L

Ausbildung: Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule

Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

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