Klasse BE

Mindestalter: 18 Jahre (Ausnahme begleitetes Fahren mit 17)

 

Vorrausgesetzt: Klasse B

 

Ausbildung: Praktische Fahrausbildung in der Fahrschule

 

Prüfung: Praktische Prüfung

 

Zugelassene Fahrzeuge BE (Klasse B vorrausgesetzt): Erlaubt sind Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw. Ferner Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw, aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5.

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