Begleitetes Fahren mit 17

Das Modell sieht vor, dass Jugendliche ihre Fahrausbildung für den Führerschein der Klassen B und BE bereits mit 16,5 Jahren beginnen. Ab dem 17. Geburtstag wird ihnen nach bestandener Prüfung eine "Ausnahmegenehmigung" ausgehändigt, eine Art provisorischer Führerschein. Danach dürfen sie innerhalb Deutschlands selbst hinters Steuer, allerdings nur in Begleitung eines namentlich genannten Erwachsenen. Mit 18 darf der junge Fahrer dann - wie gehabt - ohne Begleitung fahren.

 
Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein Klasse B besitzen und darf zum Zeitpunkt der Registrierung als Begleiter nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Regel.

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© Fahrschule Peter Schmitt