Zweirädrige Kleinkrafträder und zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor - die wichtigsten Bestimmungen im Überblick
Mindestalter: 15 Jahre
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
Hubraum des Motors: 50 cm³
Ausbildung: Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung