Klasse AM (Roller)

Zweirädrige Kleinkrafträder und zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor - die wichtigsten Bestimmungen im Überblick


Mindestalter: 15 Jahre

 

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h

 

Hubraum des Motors: 50 cm³

 

Ausbildung: Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule

 

Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

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© Fahrschule Peter Schmitt